Fachanwalt für IT-Recht in Lehrte
 

Markenrecht

Benutzen Sie eine selbst erdachte Marke als Bezeichnung für von Ihnen erbrachte Leistungen oder verkaufte Waren?

Haben Sie daran gedacht, dass dies ein markenrechtliches Problem werden könnte, wenn Sie nicht zuvor einmal recherchiert haben, ob schon ein Dritter die gleiche oder eine "zu ähnliche" Idee für eine entsprechende Bezeichnung hatte und diese markenrechtlichen schützen lässt?

In einem solchen Fall kann es schnell zu hohen Kosten für Abmahnungen kommen. Schadensersatz und eigene Anwaltskosten gehen in solchen Fällen leider schnell in die Höhe, weil die Streitwerte (nach denen sich die Anwalts- und ggf. Gerichtskosten bemessen) üblicherweise bei etwa 50.000,- Euro oder darüber liegen.

Sofern Sie sich über die Möglichkeiten informieren wollen, eine eigens von Ihnen erdachte Bezeichnung oder ein Logo zukünftig im wirtschaftlichen Verkehr zu nutzen, empfiehlt es sich, sich frühzeitig zu etwaigen Hindernissen oder zumindest Risiken zu informieren, um nicht später in größere Probleme zu tappen, die etwa die Notwendigkeit mit sich bringen kann, ein anderes Logo oder eine andere Bezeichnung zu wählen und am Markt neu zu etablieren.

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